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Die KGS Blücherstraße beteiligte sich an dem landesweiten Projekt “Selbständige Schule NRW” welches in Trägerschaft vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder und der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wird.
Dabei verfolgte die KGS Blücherstraße folgende Ziele:
Was will die Schule machen Die Teambildung innerhalb des Kollegiums zur individuellen Förderung aller SchülerInnen
Unterrichtsentwicklung und schulinternes Management Individuelle Förderung für Kinder mit Lernschwächen, besonderen Begabungen und Hochbegabungen; Stärkung der Verantwortlichkeit der LehrerInnen im System durch Teambildung und Delegation von Verantwortung; Bildung einer Steuergruppe und themenspezifischer Arbeitsgruppen zur Projektbegleitung
Personalbewirtschaftung Selbstständige Besetzung nicht besetzter Lehrerstellen bei zugrunde gelegter 100% Stellenbesetzung nach AVO in Form der Kapitalisierung; Planung, Organisation und Einsatz von lehrendem und nichtlehrendem Personal; Die Übernahme der Dienstvorgesetzteneigenschaften erfolgt gemäß VOSS § 4 spätestens zum Schuljahr 2005/06.
Sachmittelbewirtschaftung Weiterentwicklung der Budgetierung von schulischen Haushaltsmitteln und Mitteln für laufende Gebäudeunterhaltung; Online-Lese-Zugriff auf die städtische Haushaltsführung
Innere Organisation und Mitwirkung Delegation von Verantwortung, partielle Abgabe originärer Aufgaben der Schulleitung, sofern nicht dienstrechtliche Gründe dagegen sprechen.
Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung Verpflichtung zur Selbstevaluation und zur Rechenschaftslegung
Erste Schritte Sofortiger Einstieg in die selbstständige Sachmittelbewirtschaftung sowie schnellstmögliche Umsetzung der Personalentwicklung im Bereich Stellenkapitalisierung und Sekretariat
Was erwartet die Schule? Ausreichende Entlastungsstunden aus dem Zeitbudget; sukzessive Erhöhung des Stundenkontingents der Sekretariatsstunden; Qualifizierungsmaßnahmen und eine Entlastungspauschale zur Fortbildung der Lehrerräte, die nicht aus dem allgemeinen Budget der Schule entnommen wird; administrative Unterstützung im Bereich der Sachmittelbewirtschaftung; Fortbildung für die Schulleitung (Personal- und Haushaltsrecht); und im Bereich der Unterrichtsentwicklung, pädagogisches Management; Erhöhung der Sachmittelausstattung zur selbstständigen Erneuerung und besseren Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln; Klärung der Zuständigkeiten für bauliche Maßnahmen und Festlegung eines Zeitrahmens für notwendige Sanierungen.
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